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Gründungsurkunde der Akademie der Wissenschaften (Auszug)

Auszug aus der General-Instruction für die Societät der Wissenschaften vom 11. Juli 1700: "... Zu allmähliger Erreichung nun dieses Unsers völligen Absehens in allen Stücken haben Wir vor Uns und Unsere Successoren und Nachkommen erwehnte Societaet (sic!) durch ein besonders Diploma aufs Beständigste fundiret, dieselbe mit einem Praeside, bequehmen Gliedern, Secretario, Adjunctis oder Eleven, Laboranten und andern Bedienten, sodann Observatorio, Laboratorio, Bibliothec, Instrumenten, Musaeo und Rariteten-Kammer (sic!) oder Theatro der Natur und Kunst, auch andern ober- und unterirdischen Behaltnüßen, Plätzen und Gelegenheiten, auch dazu dienlichen (sic!) Apparaten (sic!) naturalium et artificialium und allem dem, so zu Untersuchung derer drey Reiche, der Natur- und Kunstwercke, auch sonst zu neuen und größeren Wachsthum nützlicher Studien als dem Objecto Societatis dienlich, theils schon versehen, theils noch ferner nach und nach zu versehen gnädigst entschloßen. ..."*)

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