Die Akademiebibliothek ist eine der ältesten Einrichtungen der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, wenn nicht die älteste überhaupt.
Zu Beginn des 18. Jahrhunderts mit der Kurfürstlich-Brandenburgischen Societät der Wissenschaften gegründet, hat die Bibliothek im Jahre 2000 im Rahmen der 300-Jahrfeier der Akademie auch ihres dreihundertjährigen Bestehens gedenken können. Es ist zwar kein genaues Eröffnungsdatum der Akademiebibliothek überliefert, aber sie fand sowohl in der von Gottfried Wilhelm Leibniz entworfenen "General-Instruction der Societät" vom 11. Juli 1700 als auch im "Statut der Königlichen Societät der Wissenschaften" vom 3. Juni 1710 Erwähnung. Es kann als sehr wahrscheinlich angesehen werden, dass sich Leibniz, der erste Berliner Akademie-Präsident, der ja selbst in Hannover und Wolfenbüttel als Bibliothekar wirkte und dessen große Verdienste um die theoretische und praktische Entwicklung wissenschaftlicher Bibliotheken bekannt sind, auch um die Einrichtung der Akademiebibliothek bemüht haben wird. Er gab ihr die Bestimmung, eine wissenschaftliche Arbeits- und Gebrauchsbibliothek für die Akademiemitglieder zu sein und wies ihr damit ihren Platz neben der 1661 gegründeten Kurfürstlichen, später Königlichen Bibliothek, der heutigen Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, zu.
Die Akademiebibliothek war im 18. Jahrhundert dieser von Leibniz formulierten Anforderung weitgehend gerecht geworden. Sie richtete ihren Bestand möglichst auf die Bedürfnisse der Akademiemitglieder aus, führte einen ausgedehnten Schriftentausch mit anderen Akademien und gelehrten Gesellschaften, um deren Veröffentlichungen zu erhalten, und legte die eingehenden Publikationen den Akademiemitgliedern in einem Umlaufverfahren vor. Der Schriftentausch mit Akademieschriften war damals die wichtigste Erwerbungsart der Akademiebibliothek.
Einrichtungen wie die Royal Society of London, die Académie Royale des Sciences in Paris und die Kaiserlich-Russische Akademie der Wissenschaften in St. Petersburg (diese seit ihrer Gründung 1725) gehörten von Anfang an zu den wichtigsten Tauschpartnern der Berliner Akademiebibliothek.
Am 31. Oktober 1724 verlieh König Friedrich Wilhelm I. der Akademiebibliothek das Pflichtexemplarrecht für das Königreich Preußen. Danach war die in Preußen erscheinende Literatur kostenlos auch an die Akademiebibliothek in einem Exemplar abzuliefern. Das geschah jedoch oft sehr widerwillig, mit großen Zeitverzügen und mitunter gar nicht. Die eingehende Literatur konnte aber, falls sie nicht für die Akademiebibliothek geeignet war, zum Schriftentausch, zum Verkauf und auch zur Versteigerung verwendet werden. Solche Versteigerungen haben auf dem Gendarmenmarkt stattgefunden.
Während des gesamten 18. Jahrhunderts wurde die Akademiebibliothek von angesehenen Wissenschaftlern geleitet, die ordentliche Mitglieder der Akademie waren. Anfangs gehörte die Leitung der Bibliothek zum Aufgabenbereich des Sekretars der Akademie, Johann Theodor Jablonski. 1726 wurden die beiden Astronomen der Akademie, Christfried Kirch und Augustin Grischow, für die Bibliothek, die sich damals "auf dem Observatorio" befand, verantwortlich gemacht. 1735 wurde der Mathematiker und Astronom Johann Wilhelm Wagner als Bibliothekar eingesetzt. Ihm folgten in diesem Amt Simon Pelloutier von 1745 bis 1757, ein Theologe, und der Philosoph Johann Bernhard Merian von 1757 bis 1807, der ab 1771 auch Direktor der Philologischen Klasse der Akademie und ab 1797 Beständiger Sekretar war. Als Merian 1807 starb, hatte er ein halbes Jahrhundert lang die Geschicke der Bibliothek bestimmt. Es gibt von ihm aus dieser Zeit eine Reihe von Vorschlägen zur Verwaltung der Bibliothek, die ihren Niederschlag auch in seinem "Règlement pour la Bibliothèque de l'Academie Royale des Sciences et Belles-Lettres" vom 20. Mai 1773 gefunden haben. Nach Merians Tod wurde das Amt des Bibliothekars nicht wieder besetzt.
In die Amtszeit Merians fiel die "Cabinets-Ordre ... vom 9. April 1798, betreffend die Organisation der Akademie" Friedrich Wilhelms III., welche die Königliche Bibliothek der Leitung der Akademie unterstellte. Es heißt dort: "La grande bibliothèque publique de Berlin, ainsi que le Cabinet de curiosités naturelles seront combines à l'avenir avec l'Académie et confiés à sa direction."
Damit besaß die Akademie, wenn auch nur vorübergehend, zwei Bibliotheken. Die enge Verbindung zwischen der Akademiebibliothek und der Königlichen Bibliothek führte jedoch dazu, dass die Akademiebibliothek einen Teil ihrer Bestände, darunter auch die, die sie von der Königlichen Bibliothek übereignet bekommen hatte, an die Königliche Bibliothek abgeben musste und nur die Schriften der Akademien und gelehrten Gesellschaften, Nachschlagewerke, wie Enzyklopädien und Wörterbücher, sowie allgemeinwissenschaftliche Zeitschriften als eigenen Bestand behalten durfte.
Auch nach der Trennung der Königlichen Bibliothek von der Akademie und ihrer Wiederverselbständigung, konzentrierte sich die Akademiebibliothek auf ihr bisheriges Sammelgebiet. Es wurde ebenso wie das Fortbestehen der Abgabepflicht an die Königliche Bibliothek durch das neue Statut der Akademie vom 24. Januar 1812 verbindlich geregelt.
Der § 46 der "Statuten der Königlichen Akademie der Wissenschaften in Berlin" hat folgenden Wortlaut: "Die Akademie hat eine ihr eigene Bibliothek, in welche jedoch nur die Sammlungen von Verhandlungen anderer gelehrter Gesellschaften und ähnliche umfassende, auch encyclopädische Werke und Lexica gehören. Alle andere der Akademie durch Schenkung oder sonst zukommende Werke werden, nachdem sie eine zeitlang zum besondern Gebrauch der Mitglieder ausgesetzt worden, an die grosse Königliche Bibliothek geliefert." Diese Regelung blieb im Prinzip mit geringfügigen Änderungen, die in späteren Statuten festgelegt wurden, für mehr als ein Jahrhundert bestehen. Dies ist nicht prinzipiell als negativ zu bewerten, denn die Akademiemitglieder besaßen das Vorrecht, Literatur aus der Königlichen Bibliothek nach Hause entleihen zu können. Viel gravierender war, dass das Amt des Bibliothekars nicht wieder besetzt wurde. Der Archivar der Akademie sollte diese Aufgabe quasi nebenbei mit erfüllen, was sich für die Bibliothek nachteilig auswirkte. Aktive Bibliotheksarbeit fand nicht mehr statt, der Ordnungszustand der Bibliothek verschlechterte sich zusehends; es wurden nur noch die eingehenden Akademieschriften abgelegt. Doch selbst dieses "Schriftenarchiv" gab zu Beanstandungen Anlass! Dies um so mehr, weil durch die nicht funktionierende Bibliothek theoretische Arbeiten innerhalb der Akademie behindert wurden, experimentelle Arbeiten aber wegen fehlender Einrichtungen in der Akademie nicht stattfinden konnten. Außerdem machte sich bei den Vorbereitungen zur 200-Jahrfeier der Akademie der Bibliotheksnotstand in aller Schärfe bemerkbar.
In einem Schreiben vom 31. Januar 1895, das von einer Reihe von Akademiemitgliedern – z.B. Hermann Diels, Max Planck, Eduard Sachau und Adolf Tobler – unterzeichnet war, heißt es: „Dass Ordnung und damit Benutzbarkeit der Bibliothek der Akademie seit geraumer Zeit wachsend abgenommen hat, dürfte Jedem, der die Benutzung versucht hat, hinreichend bekannt sein. Weder sind Bücher gleich zu finden, noch ist es überhaupt mit einiger Leichtigkeit möglich, die letzten Lieferungen von Zeitschriften regelmäßig zu benutzen. Es trifft deshalb, wie die Dinge gelegen haben und liegen, wohl Niemand persönlich ein Vorwurf, aber Abhülfe zu schaffen scheint doch der Akademie dringend empfohlen werden zu dürfen."Diese Einschätzung wird von Adolf (von) Harnack, als er die "Geschichte der Königlich Preußischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin" zu schreiben begann, unterstrichen und mit konkreten Beispielen belegt. Sein Schreiben an das Sekretariat der Akademie vom 29. April 1896 schließt mit der Feststellung: "Auch nur die Vorarbeiten für den Plan einer Geschichte der Akademie zu machen, wird kaum möglich sein, solange sich die Bibliothek in solch desolatem Zustand befindet."
Eine durchgreifende Veränderung dieses Zustandes wurde noch im selben Jahr eingeleitet. Das Sekretariat der Akademie betraute durch Beschluss vom 26. November 1896 den im Vorjahr neu eingestellten Archivar und früheren Bibliothekar an der Universitätsbibliothek der Friedrich-Wilhelm-Universität zu Berlin, Otto Köhnke, mit der Ordnung der Bibliothek. Dieser reorganisierte die Bibliothek von Grund auf, gewährleistete den Zugriff zu den Beständen und erarbeitete Instruktionen für die allgemeine Bibliotheksverwaltung und den Bestandszuwachs. Sein Ordnungs- und Aufstellungsprinzip für Periodica richtete sich nach der Provenienz der Publikationen. Dadurch war es ihm möglich, in kurzer Zeit alle Akademieschriften einer jeden Akademie geschlossen unter dem Namen des jeweiligen Ortes (Sitz der Akademie) im Magazin aufgestellt zu haben.
Die Reorganisation der Akademiebibliothek an der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert legte den Grund für ihre Wirksamkeit in der Zeit bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs.
Neben den Beständen der Akademiebibliothek gab es Büchersammlungen bei den zum Teil seit dem frühen 19. Jahrhundert bestehenden großen Gemeinschaftsunternehmen der Akademie und den späteren Kommissionen, die ausschließlich für deren Zwecke und Aufgaben vorhanden und nur den betreffenden Mitarbeitern zugänglich waren. Aus ihnen entstanden jedoch später Handbibliotheken, die für die Weiterführung der Unternehmen von großer Wichtigkeit waren.
Nach der Wiedereröffnung der Akademie als Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin im Jahre 1946 sah sich die Akademiebibliothek einer neuen Situation gegenüber. Es waren nicht nur die im Kriege ausgelagerten eigenen Bibliotheksbestände zurückzuführen und der Bibliotheksbetrieb wieder aufzunehmen, sondern es war auch erforderlich, der Entwicklung der Akademie folgend, die im Osten Deutschlands bestehende Forschungsinstitute übernahm und neue Institute gründete, mit deren Bibliotheken Arbeitsbeziehungen zu knüpfen und so allmählich ein Bibliotheksnetz der Akademie aufzubauen.
Erste Schlussfolgerungen aus dieser Entwicklung für eine Neuorientierung der zentralen Akademiebibliothek wurden im Jahre 1949 gezogen. Einer der beiden damaligen wissenschaftlichen Bibliothekare der Akademiebibliothek, Heinrich Roloff, legte am 5. Dezember 1949 dem Präsidenten und dem für die Bibliothek zuständigen Direktor der Akademie eine "Denkschrift über den Zustand, die Aufgaben und die künftige Organisation der Bibliothek der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin" vor. Darin vertritt Roloff den Standpunkt, dass die Akademiebibliothek zur Zentralbibliothek der Akademie ausgebaut werden müsse und neben der Forcierung ihrer eigenen Entwicklung als Akademiebibliothek auch drei Aufgabenkomplexe für die Institute zu erfüllen haben,
Diese Komplexe entwickelten sich immer mehr zur zentralen Aufgabe der Akademiebibliothek in der Folgezeit. Auf dem Sektor Beschaffung wurde ihr außerdem die Verwaltung der Kontingentmittel für die Erwerbung von Literatur aus den sogenannten "kapitalistischen Ländern" für die gesamte Akademie übertragen. Auf dem Sektor Erschließung war sie die Meldestelle für den Zentralkatalog der Zeitschriften (ZKZ) und den Zentralkatalog der Monographien (ZKM), die beide von der Deutschen Staatsbibliothek geführt wurden; dadurch wurde der Nachweis der Akademiebestände über den Zentralkatalog der Institutsbibliotheken (ZKI) hinaus zum Nutzen des gesamten wissenschaftlichen Bibliothekswesens möglich.
1953 war auf Beschluss des Präsidiums der Akademie eine Bibliothekskommission zur Anleitung und Kontrolle der Akademiebibliothek gebildet worden, zu deren Vorsitzendem das ordentliche Akademiemitglied Hermann Grapow berufen wurde. Ein Jahr später wurde diese Kommission allerdings bereits wieder aufgelöst, und Grapow wurde zum "akademischen Leiter der Bibliothek" ernannt. Zu seiner Unterstützung wurde ein Beirat gebildet, der 1956 in einen Wissenschaftlichen Rat und 1964 in eine Archiv- und Bibliothekskommission umgewandelt wurde. Aber bereits seit 1956 wurde die Akademiebibliothek von einem Direktor geleitet, der jeweils wissenschaftlicher Bibliothekar sein sollte.
Mit Beschluss Nr. 103/64 des geschäftsführenden Präsidiums der Akademie wurde die "Ordnung der Hauptbibliothek der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin vom 16. Juli 1964" erlassen und in der Folge eine Koordinierungsstelle für das Bibliotheksnetz der Akademie in der Hauptbibliothek eingerichtet.
Im Ergebnis der "Akademiereform" von 1968 begann im Frühjahr 1970 mit der Zusammenlegung von Hauptbibliothek und Wissenschaftlicher Redaktion der Zentralblätter die Bildung des Wissenschaftlichen Informationszentrums der Akademie (WIZ); die offizielle Gründung der fortan am Schiffbauerdamm 19 ansässigen Einrichtung erfolgte am 1. Januar 1973. Die Hauptbibliothek hatte damit ihre Selbständigkeit verloren, wenngleich sie ihre wesentlichen Aufgaben zumindest in begrenztem Umfang in eigener Verantwortung fortführte und ihr Sitz weiterhin im Akademieflügel des Gebäudes Unter den Linden 8 verblieb.
Ihre Zugehörigkeit zum WIZ und die damit verbundene Zuständigkeit für die Beschaffung von Literatur, die nur für die Auswertung in den Informationsbereichen des WIZ, vor allem im Bereich Leitungsinformation benötigt wurde, führte jedoch zu Bestandstorsi vor allem auf naturwissenschaftlichen Gebieten, die nicht zum Bestand einer Akademiebibliothek gehören. Andererseits bestand in dieser Zeit für die Akademiebibliothek keinerlei Möglichkeit, ihren Altbestand zu sichern, zu erschließen oder gar zu pflegen. Dafür fehlten die Mittel, aber auch das Verständnis in den Kreisen und Gremien außerhalb der Bibliothek.
Neben ihrer Verbindung mit der Information/Dokumentation und ihren Verpflichtungen im Bibliotheksnetz der Akademie war die Akademiebibliothek seit 1977 als Mitglied der Kooperationsgemeinschaft der vier großen zentralen Berliner Bibliotheken (Deutsche Staatsbibliothek, Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität, Berliner Stadtbibliothek und Hauptbibliothek der AdW der DDR) an der Koordinierung von Erwerbungs- und Erschließungsarbeiten sowie an der Schaffung abgestimmter Benutzungsbedingungen beteiligt. Auf der fachlichen Kooperationsebene bemühte sich die Akademiebibliothek um den Aufbau von Bibliotheksfachnetzen der Grundlagenforschung, insbesondere auf den Gebieten Mathematik und Physik. Es sollten jeweils die fachlich kompetenten Bibliotheken direkt miteinander kooperieren – unabhängig davon, ob sie zur Akademie, zu Hochschulbereichen oder zu Industrieeinrichtungen des Landes gehörten.
Noch vor dem Inkrafttreten des Einigungsvertrages hatte der letzte Präsident der AdW der DDR, Horst Klinkmann, vorgeschlagen, die Hauptbibliothek vom Wissenschaftlichen Informationszentrum (WIZ) zu trennen, um sie als Bibliothek der Gelehrtensozietät, und damit der Akademie zu erhalten und weiterzuführen. Der Senat der AdW der DDR folgte diesem Vorschlag und fasste in seiner Sitzung am 14. September 1990 einen entsprechenden Beschluss. Damit war die Zuordnung der Bibliothek zum Präsidenten der Gelehrtensozietät erfolgt. Klinkmann setzte sich sehr für den Erhalt der Akademiebibliothek ein und beantragte deshalb beim Wissenschaftsrat der Bundesrepublik Deutschland die Durchführung einer Evaluierung. Diese fand am 18. März 1991 durch eine Kommission des Wissenschaftsrates unter Leitung von Jürgen Kocka statt; sie hatte ein positives Ergebnis.
Die Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung des Landes Berlin folgte der Empfehlung des Wissenschaftsrates und setzte die Akademiebibliothek mit Wirkung vom 1. Januar 1992 als Bibliothek der zukünftigen Berliner Akademie der Wissenschaften ein. Sie unterstellt sie der verwaltungsmäßigen Betreuung durch die Koordinierungs- und Aufbau-Initiative für die Forschung in den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen e.V. (KAI e.V.).
Wie bereits zuvor die KAI-AdW (Koordinierungs- und Abwicklungsstelle für die Institute und Einrichtungen der ehemaligen Akademie der Wissenschaften der DDR) so unterstützte die KAI e.V. die Akademiebibliothek in hervorragender Weise, vor allem auf materiellem Gebiet, und gewährleistete damit die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der bibliothekarischen Arbeit entsprechend den sich wandelnden Anforderungen. Mit dem "Staatsvertrag über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften" der Länder Berlin und Brandenburg, der am 1. August 1992 in Kraft getreten ist und im Artikel 12, Absatz 2, auch die Bibliothek aufführt, und mit dem Festakt zur Neukonstituierung der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (BBAW) am 28. März 1993 wurden markante Zeichen der neuen Entwicklung gesetzt. Bereits in ihrer ersten Plenarsitzung wählten die Gründungsmitglieder der BBAW eine Kommission für Bibliotheks-, Archiv- und Publikationsangelegenheiten, die schon bald die Erarbeitung einer Bibliotheksordnung und einer Benutzungsordnung für die Akademiebibliothek sowie von Regelungen für Mitglieder und Beschäftigte der BBAW für die Bibliotheksbenutzung in Angriff nahm.
Mit Wirkung vom 1. Januar 1994 wurde die Akademiebibliothek als Einrichtung offiziell in die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (vormals Preußische Akademie der Wissenschaften) übernommen.
Ihre Aufgaben sind sowohl traditionsbedingt und resultieren aus der kontinuierlichen Weiterführung des Typus einer klassischen Akademiebibliothek als auch neu und resultieren aus den Anforderungen einer modernen Akademie, die außer der Weiterführung langfristiger Akademienvorhaben Forschungen in interdisziplinär zusammengesetzten Arbeitsgruppen zu aktuellen und gesellschaftlich wichtigen Fragestellungen durchführt.
Die Akademiebibliothek gliedert sich in die Zentrale Bibliothek, die Teilbibliothek Griechisch-römische Altertumskunde sowie die Handbibliotheken der Akademievorhaben und interdisziplinären Arbeitsgruppen.
Der Gesamtbestand der Akademiebibliothek umfasst ca. 600.000 Bände und Mikromaterialien sowie ca. 400 laufend bezogene Zeitschriften.
Zum Sammelgebiet der Zentralen Bibliothek gehören insbesondere:
In den Handbibliotheken wird die für die wissenschaftliche Arbeit des jeweiligen Unternehmens erforderliche Fachliteratur gesammelt. Entsprechend der Benutzungsordnung ist die in der Akademiebibliothek vorhandene Literatur benutzbar. Die Zentrale Bibliothek ist Ausleihbibliothek und sowohl dem deutschen als auch dem internationalen Leihverkehr angeschlossen.